!! Aktuelles Urteil bzgl. Urheberrechtsverletzungen !!

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beebopp
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!! Aktuelles Urteil bzgl. Urheberrechtsverletzungen !!

Beitragvon beebopp » Freitag 21. März 2014, 00:22

Folgender Beitrag richtet sich an alle Blogger und Webseiteninhaber, die legal fremdes Bildmaterial für ihren Blog / ihre Seite nutzen.
Konkret geht es um Bildmaterial, welches über die Bilddatenbank http://www.pixelio.de bezogen wird / wurde.


Aktuell läuft vor dem LG Köln ein Prozess, in dem ein Fotograf (Kläger) eine Webseiteninhaberin (Angeklagte) abmaht, da er in der Nutzung eines seiner Bilder, die er auf pixelio.de frei zur Verfügung gestellt hatte, eine Urheberrechtsverletzung sieht. Das Paradoxe: Die Webseiteninhaberin hat gemäß der Richtlinien von pixelio.de gehandelt und den Urheber ordnungsgemäß erwähnt.

Der Sachverhalt
Die freie Nutzung der Bilder von pixelio.de ist legal, bedarf jedoch einer Urhebernennung, die gemäß der Richtlinien dieser Fotodatenbank als Vermerk neben dem Bild oder am Seitenende ausreichend ist - und sofern es technisch machbar ist. Das hat die Angeklagte auch befolgt.
Der Kläger sieht dennoch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, da - ACHTUNG - durch das Aufrufen der direkten Bild-URL (Rechtsklick, Bild anzeigen bzw. In neuem Tab öffnen) keine Urhebernennung mehr sichtbar ist, ergo nicht vorliegt (wie auch, ohne direkten Eingriff in das Bildmaterial?!)!

Das LG Köln hat dem Kläger beigepflichtet und eine Urhebernennung auch im Falle des Aufrufens der direkten Bild-URL gefordert, bspw. durch einen externen Eingriff in das Bildmaterial seitens der Angeklagten - z.B. durch das nachträgliche Einfügen des Namens in das Bild mittels eines Bildbearbeitungsprogramms. Das wiederum widerspricht den Nutzungsbedingungen von pixelio.de, welche eine Bildmanipulation dieser Art nicht erlauben!
Das Urteil wurde Ende Januar 2014 ausgesprochen, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hat Widerspruch eingelegt und wird durch pixelio.de unterstützt, die ebenfalls keinerlei Verstoß vorliegen sehen.

Welche Auswirkung hat das?
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so könnte es zu einem Präzedensfall für eine Reihe von weiteren Abmahnungen / Klagen dieser Art werden. Noch ist es auch eine Frage der konkreten Formulierung der Nutzungsbedingungen einer jeden Bilddatenbank, aber es zeigt, in welche Richtung sich das Ganze entwickeln könnte. So oder so, eine Urhebernennung ist stets unabdingbar.

Zusammenfassend: Blogger / Webseiteninhaber, die Bildmaterial von pixelio.de nutzen, sind gut beraten die Bilder vorerst offline zu nehmen bzw. einen "Rechtsklick"-Schutz einzurichten und den weiteren Verlauf abzuwarten.

Unabhängig davon zeigt sich erneut, wie wichtig es ist seine Bilder per Copyrightzeichen/schrift zu schützen! Es mag nicht schön aussehen, aber man erspart sich lästigen Papierkram, da sich der Aufwand für das Entfernen eines Copyrightzeichens vermutlich meistens nicht lohnt.

Hier eine verständliche Ausführung bzgl. des Gerichtsurteils: http://www.chip.de/news/LG-Koeln-Copyri ... 23908.html sowie die direkte Stellungnahme vom Anwalt der Angeklagten: http://www.ra-plutte.de/2014/02/lg-koel ... uffuehren/.

Danke.

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modern air
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Re: !! Aktuelles Urteil bzgl. Urheberrechtsverletzungen !!

Beitragvon modern air » Sonntag 23. März 2014, 11:09

Würde die Datenbank jedes online gestellte Foto mit einem Rahmen, samt Urheber-Nennung ergänzen, so wie es ähnlich auch Skyliner-Aviation macht (Copyright-Hinweis Oben am Bildrand: http://www.skyliner-aviation.de/photos/EIDCL.jpg ) wäre das Problem aus der Welt. Allerdings sollte Skyliner fairerweise wenigstens den Fotografen-Namen im Rahmen ergänzen.
Selbst bei Airliners.net und planepictures.de usw. wird ähnlich so seit Jahren das Foto automatisch mit Bildquellennachweis und Urheberhinweis ergänzt.

Hier müßte sich jemand die Mühe machen und jeweils den Rahmen durch Bildbearbeitung entfernen, was aber nun nicht mehr das Urteil betrifft. Aber durch den Rahmen wird aber das Bild alleine nicht bearbeitet, sonder nur eingerahmt.

Nichtsdestotrotz haben einige Airlines der Dritten Welt fleißig bei A-Net bzw Flugzeugbilder Fotos geklaut und samt Rahmen in ihre Bildergalerie eingestellt. Meist erfahren die Fotografen davon nie etwas. Nur ein Wasserzeichen im Bild ist der einzige, nur mit viel Aufwand entfernbare Urheberrechtsschutz und das Wasserzeichen macht die Bilder deutlich weniger attraktiv für Personen, die das Foto kopieren. Deshalb hat nach vielen Jahren auch Planepictures nach A-Net die Funktion des automatisch einfügbaren Wasserzeichens ergänzt, weil der Bilderklau überhand genommen hatte.

Ich erinnere daran das es Verkäufer bei Ebay gab und gibt, die jedes neue attraktive Foto bei den bekannten Spotterfoto-Seiten ohne Rahmen ausdrucken und bei Ebay als Fotopostkarte verkaufen. Erschreckender weise hatte die meisten betroffenen Fotografen wenig Interesse daran, dagegen aktiv vorzugehen.

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Re: !! Aktuelles Urteil bzgl. Urheberrechtsverletzungen !!

Beitragvon EDGE-Henning » Sonntag 23. März 2014, 14:10

Seltsamerweise soll man einen (c)-Hinweis eventuell auch mit einem Bildbearbeitungsprogramm einfügen. Für den Urheber okay, aber nachträglich durch einen Nutzer wäre ja eine Bildmanipulation - was nicht erlaubt ist.

Ich finde, für nichtkommerzielle (!) Anwendungen sollten Internet-Fotos gemeinfrei sein. Und Wasserzeichen, die durch ihre Größe das Bild fast unkenntlich machen sind auch nicht der Heilsbringer. Dann sollte man solche Fotos gleich ganz weglassen.
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